Seit dem 20. April dürfen Geschäfte mit einer Verkaufsfläche bis zu 800 Quadratmetern unter Auflagen wieder geöffnet werden. Anfragen bei der Stadt Flensburg und der IHK haben gezeigt, dass es dazu noch Unsicherheiten gibt. Laut Landesregierung müssen die Geschäftsleute folgendes gewährleisten: Mindestabstände von 1,5 Metern zwischen Personen müssen eingehalten werden, etwa mithilfe einfacher Kunden-Leitsysteme. Pro zehn Quadratmeter darf sich nur eine Person im Laden aufhalten – beispielsweise in einem 300-Quadratmeter-Geschäft also maximal 30 Kunden gleichzeitig. Dabei ist entscheidend, wie viel Fläche tatsächlich zum Verkauf von Waren genutzt wird. Darüber hinaus muss es eine Möglichkeit geben, Kunden vor dem Geschäft mit Sicherheitsabstand warten zu lassen.
Es ist zulässig, Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche auf die erlaubte Größe zu reduzieren. Die nicht genutzte Verkaufsfläche muss dann deutlich von der zulässigen Verkaufsfläche abgegrenzt werden, zum Beispiel durch Stellwände. Nicht erlaubt ist es, zusätzliche Regale in die geöffnete Verkaufsfläche zu stellen oder die Verkaufsfläche in zwei Bereiche mit unterschiedlichen Eingängen aufzuteilen. Betreiber von Einkaufszentren mit mehr als zehn Geschäften – und nur diese – müssen dem Gesundheitsamt ein Hygiene- und Kapazitätskonzept vorlegen und umsetzen, bevor sie öffnen dürfen.
Außerdem gilt:
Einhaltung der allgemeinen Hygienemaßnahmen, insbesondere in Bezug auf die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts. Vorbestellte Waren können unter Auflagen (Vermeidung von direktem Kundenkontakt, Vereinzelungsmöglichkeiten der Wartenden) unabhängig von der Geschäftsgröße abgeholt werden. In Geschäften mit mehr als 200 Quadratmetern Verkaufsfläche muss mindestens eine Kontrollkraft die Einhaltung der Auflagen überwachen, ab 600 Quadratmetern Verkaufsfläche mindestens eine weitere Kraft.
Kfz- und Fahrradhändler sowie Buchhandlungen sind nicht an die 800-Quadratmeter-Regel gebunden. Die Hygieneregeln gelten aber auch für sie.
Die Verkaufsbereiche von Dienstleistern und Handwerkern können unter entsprechenden Auflagen geöffnet werden.
Die Stadt Flensburg rät zur Verbesserung der konsequenten Umsetzung der Maßnahmen zusätzlich Aushänge zum Thema Hygiene sowie zur maximal zugelassenen Zahl der Kunden in einem Geschäft anzubringen. Damit die Abstandsregeln auch außerhalb der Geschäfte eingehalten werden, kontrollieren die Städte und Gemeinden, dass sich in Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen keine Menschenansammlungen bilden.
Aktuelle Informationen zur Corona-Krise unter www.ihk-sh.de/corona-virus
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