Für viele Bürgerinnen und Bürger in Flensburg ist der sogenannte Umgebungslärm, insbesondere der Straßenverkehrslärm, eine große Belastung. Neben der Beeinträchtigung der Lebensqualität können mit den hohen Lärmbelastungen auch gesundheitliche Gefährdungen einhergehen.
Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie wurde ein europaweit rechtlicher Rahmen geschaffen, um eine Bestandserfassung der Lärmbelastung durchzuführen (Lärmkartierung) und geeignete Lärmminderungsmaßnahmen zu identifizieren (Lärmaktionsplanung). Unter Umgebungslärm fällt dabei neben dem Straßenverkehrslärm grundsätzlich auch Schienenverkehrslärm, gewerblicher Lärm und Lärm von Flughäfen. Die Stadt Flensburg ist entsprechend Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet, in einem Turnus von fünf Jahren eine Lärmkartierung vorzulegen und eine darauf aufbauende Lärmaktionsplanung zu erarbeiten.
Bereits 2009, 2015 und 2020 wurden unter intensiver Einbeziehung der Öffentlichkeit Lärmaktionspläne für Flensburg erarbeitet. Informationen dazu und zum noch geltenden 3. Lärmaktionsplan können unter www.flensburg.de/lap eingesehen werden.
Die Lärmkartierung für den nun folgenden 4. Lärmaktionsplan wurde bereits erarbeitet. Bei der aktuell anstehenden Fortschreibung ist die Flensburger Bevölkerung wieder zur Beteiligung aufgerufen:
Am 17.01.2024 lädt die Stadt Flensburg um 17 Uhr zu einer öffentlichen Veranstaltung zum Lärmaktionsplan in das Rathaus der Stadt Flensburg, Raum E67 (Europaraum) ein! In dieser können Sie auch Fragen zur Lärmbelastungssituation stellen und mit der Stadtverwaltung, dem Gutachterteam und weiteren Teilnehmenden zu möglichen Maßnahmen zur Lärmminderung ins Gespräch kommen.
Außerdem können sich die Flensburgerinnen und Flensburger noch bis 21. Januar 2024 auch von zu Hause aus in die Lärmaktionsplanung einbringen. Über die online-Beteiligungsseite www.leiser-in-flensburg.de können laute Orte in Flensburg verortet und für diese Vorschläge zur Lärmminderung eingebracht werden. Auch leise Bereiche in Flensburg, die für die Erholung genutzt werden, können benannt werden, denn der Schutz ruhiger Gebiete ist ebenfalls ein wichtiger Aspekt der Lärmaktionsplanung. Außerdem können auch die umgesetzten Maßnahmen des letzten Lärmaktionsplans bewertet werden.
Durch die Öffentlichkeitsbeteiligung erhoffen sich die Stadt und die beauftragten Gutachter detaillierte Informationen zur Lärmwahrnehmung der Flensburgerinnen und Flensburger und zu den Maßnahmenwünschen für ein leiseres Flensburg. Eine rege Beteiligung ist ausdrücklich erwünscht! Die Ergebnisse sind wichtig für die Fortschreibung des Lärmaktionsplans.