Nachdem am 25. August mit der Mieterbefragung die erste Befragungsrunde endete, in der 5.300 zufällig ausgewählte Flensburgerinnen und Flensburger aufgefordert waren Angaben zu ihren Mietwohnungen und der Miethöhe zu machen, startet in dieser Woche der zweite Teil.
Jetzt werden die Vermieter zur Teilnahme an der Befragung aufgefordert. Mit der Erstellung des qualifizierten Mietspiegels hat die Stadt Flensburg das Hamburger Institut Analyse & Konzepte immo.consult GmbH beauftragt.
Auch für die Vermieter steht für alle Fragen rund um die Befragung das beauftragte Unternehmen Analyse & Konzepte von Montag bis Freitag zur Verfügung.
Telefon-Hotline 040 / 4850098-88 (Mo-Fr: 9 – 16 Uhr)
oder
E-Mail: mieten(mp)analyse-konzepte.de
Trotz des insgesamt guten Rücklaufs aus der Mieterbefragung ist die Befragung der Vermieter zwingend zur Erstellung des Mietspiegels erforderlich. Die Teilnahme an der Befragung ist nach EGBGB Artikel 238 § 2 darüber hinaus auch für Vermieter verpflichtend. "Wir gehen fest davon aus, dass auch die Vermieter ihrer Auskunftspflicht nachkommen. Nur durch die Einbeziehung beider Seiten lassen sich die ortsüblichen Mieten differenziert abbilden, so Monika Schlüter-Eckenweiler Projektmanagerin der Statistikstelle der Stadtverwaltung.